Einlagensicherung bei deutschen Banken
Seit im Herbst 2008 die Finanzkrise ausgebrochen ist, sorgen sich viele Anleger um die Sicherheit ihrer Geldanlagen. Vor allem sicherheitsorientierte Anleger, die vorwiegend in Tagesgeld- und Festgeldkonten investieren, müssen sich jedoch kaum Sorgen machen, denn in Europa existiert eine gesetzliche Absicherung von Kundeneinlagen bei Banken, in Deutschland gibt es zudem die Institutssicherung bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken sowie den Einlagensicherungsfonds deutscher Banken.
Diese Absicherung gilt sowohl für Girokonten als auch für Sparkonten, Tagesgelder und Festgelder.
Eigenkapitalvorschriften der Banken
Jede Bank ist in erster Linie natürlich verpflichtet, ihre Geschäfte sicher zu gestalten, um finanzielle Risiken für die Kunden auszuschließen. Im Rahmen des Kreditwesengesetztes müssen daher auch Eigenkapitalvorschriften eingehalten werden. Mit diesem Eigenkapital soll es der Bank in einer finanziellen Notlage trotzdem möglich sein, die Kundengelder auszuzahlen.
Die gesetzliche Sicherung
Die gesetzliche Einlagensicherung wird in Deutschland über das Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz geregelt. Dieses wurde bereits 1998 beschlossen und soll Anleger vor der Insolvenz einer Bank gesetzlich schützen. In diesem Gesetz wurde verankert, dass Einlagen von Nichtbanken, also von privaten Anlegern, bis zu einer Höhe von 90%, maximal jedoch bis zu 20.000 Euro gesichert sind.
Im Oktober 2008 hatte Bundeskanzlerin Angela Merkel verkündet, dass die Einlagen der Kunden in unbegrenzter Höhe geschützt sind. Dieser Erklärung folgte später jedoch kein Gesetzbeschluss. Die EU-Finanzminister haben in den folgenden Monaten jedoch die Erhöhung der gesetzlichen Sicherungsgrenze auf 50.000 Euro beschlossen, diese soll ab dem 30. Juni 2009 europaweit gelten.
Die Institutshaftung
Neben dieser gesetzlichen Absicherung gibt es in Deutschland jedoch noch weitere Sicherungssysteme. Eines dieser Sicherungssysteme ist die Institutshaftung, die beispielsweise bei Sparkassen und Genossenschaftsbanken greift. Sollte eines der angeschlossenen Institute finanzielle Probleme bekommen, treten andere Institute dieser Gruppe ein, so dass eine Insolvenz nahezu unmöglich ist.
Einlagensicherungsfonds des Bundesverband deutscher Banken
Letztlich gibt es in Deutschland noch den Einlagensicherungsfonds deutscher Banken. Ihm gehören in erster Linie private Banken an, auch die deutschen Großbanken sind Mitglied. Je nach Größe des jeweiligen Instituts sowie seiner Anzahl an Kunden müssen dann Beiträge in den Sicherungsfonds gezahlt werden. Sollte eines der Mitgliedsinstitute finanzielle Probleme bekommen, würde der Sicherungsfonds dann eintreten und die Kundeneinlagen zurückzahlen.
Die Höhe der Absicherung ist dabei von der Höhe des Beitrags abhängig, in der Regel werden pro Kunde aber einige Millionen Euro gesichert. Über die Höhe des jeweiligen Sicherungsbetrages geben sowohl die Institute als auch der Bankenverband Auskunft. Der Einlagensicherungsfonds deutscher Banken ist eine freiwillige Sicherungseinrichtung, so dass nicht automatisch jede deutsche Bank hier Mitglied ist. Anleger sollten sich daher im Voraus hierüber informieren.